Die St. Rochus-Hospital Telgte GmbH ist Trägerin einer nach KHG geförderten Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit 291 Betten in Telgte und Teil des Unternehmensverbunds der St. Franziskus-Stiftung Münster. Das Leistungsangebot umfasst stationäre Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Gerontopsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen sowie teilstationäre Leistungen in Tageskliniken in Ahlen und Warendorf. Für 85 chronisch psychisch kranke bzw. psychisch behinderte Menschen wird ein eigenständiger Wohnbereich nach SGB XII sowie Betreutes Wohnen, eine Tagesstätte und ein Integrationsfachdienst betrieben. Dem Krankenhaus ist eine staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte für Fachkrankenpflege in der Psychiatrie angeschlossen, die seit März 2019 einen weiterbildungsintegrierenden Studiengang mit Bachelor-Abschluss in Kooperation mit der FH Münster anbietet.
2.1 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, sowie der Behindertenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 2.2 Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb des St. Rochus-Hospitals in Telgte; - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teil-stationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an ältere, kranke und/oder sozial schwache und/oder behinderte Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleidend sind. Hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Betreuung von alten und/oder behinderten Menschen, insbesondere die Beratung und Unterstützung alter und/oder behinderter Menschen zur Bewältigung von alltäglichen Aufgaben. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.1 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Weiterberechnung von Verwaltungsleistungen (i. S. d. Buchführung oder Personalabrechnung), die Gestellung von (medizinischem oder technischen) Personal und Sachmitteln sowie die Speisen- und Wäscheversorgung an die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Lieferungen bzw. Leistungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Förderkörperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: - St. Franziskus-Stiftung Münster - St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH - St. Clemens GmbH - St. Nikolaus GmbH - St. Vincenz-Gesellschaft mbH - Maria-Josef Hospital Greven GmbH - St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH - St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH - St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH - St. Franziskus-Hospital GmbH - St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH - St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH - Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH - Elisabeth Krankenhaus GmbH, - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp-Lintfort GmbH - St. Ludgerus-Haus GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH - Ambulante Reha Bad Hamm GmbH - Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH - Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH - Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH - Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH - Therastift GmbH - St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH - Klinik Maria Frieden Telgte GmbH - MediaVita GmbH - sjs catering + management GmbH - Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH - MKS Energie GmbH - medical ORDER services GmbH - medical ORDER instruments GmbH - Mauritzer Krankenhaus Management (MKM) GmbH - FAC'T GmbH - MEDIPLAN Krankenhausplanungsgesellschaft mbH - FAC'T IT GmbH - FAC'T RS GmbH - FAC'T GS GmbH - MKS IT GmbH - BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH - St. Christophorus Ambulante Pflege GmbH - ZaR Zentrum für ambulante Rehabilitation GmbH - Verein der Freunde und Förderer für die Hospizarbeit e.V. - Altenzentrum Klarastift gGmbH - Ambulante Dienste Klarastift GmbH. 2.3 Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. 2.4 Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sin-ne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 2.5 Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). 2.6 Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Nils Brüggemann | Geschäftsführer(in) | Münster |
| Daniel Freese | Geschäftsführer(in) | Bad Iburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.12.2021 | Änderung des Gegenstands | 2.1 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, sowie der Behindertenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. FranziskusStiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 2.2 Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb des St. Rochus-Hospitals in Telgte; - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teil-stationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an ältere, kranke und/oder sozial schwache und/oder behinderte Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleidend sind. Hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Betreuung von alten und/oder behinderten Menschen, insbesondere die Beratung und Unterstützung alter und/oder behinderter Menschen zur Bewältigung von alltäglichen Aufgaben. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.1 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Weiterberechnung von Verwaltungsleistungen (i. S. d. Buchführung oder Personalabrechnung), die Gestellung von (medizinischem oder technischen) Personal und Sachmitteln sowie die Speisen- und Wäscheversorgung an die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Lieferungen bzw. Leistungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Förderkörperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: - St. Franziskus-Stiftung Münster - St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH - St. Clemens GmbH - St. Nikolaus GmbH - St. Vincenz-Gesellschaft mbH - Maria-Josef Hospital Greven GmbH - St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH - St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH - St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH - St. Franziskus-Hospital GmbH - St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH - St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH - Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH - Elisabeth Krankenhaus GmbH, - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp-Lintfort GmbH - St. Ludgerus-Haus GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH - Ambulante Reha Bad Hamm GmbH - Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH - Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-HubertLinckens GmbH - Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH - Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH - Therastift GmbH - St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH - Klinik Maria Frieden Telgte GmbH - MediaVita GmbH - sjs catering + management GmbH - Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH - MKS Energie GmbH - medical ORDER services GmbH - medical ORDER instruments GmbH - Mauritzer Krankenhaus Management (MKM) GmbH - FAC'T GmbH - MEDIPLAN Krankenhausplanungsgesellschaft mbH - FAC'T IT GmbH - FAC'T RS GmbH - FAC'T GS GmbH - MKS IT GmbH - BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH - St. Christophorus Ambulante Pflege GmbH - ZaR Zentrum für ambulante Rehabilitation GmbH - Verein der Freunde und Förderer für die Hospizarbeit e.V. - Altenzentrum Klarastift gGmbH - Ambulante Dienste Klarastift GmbH. 2.3 Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. 2.4 Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sin-ne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 2.5 Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). 2.6 Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen. |
| 06.12.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 13.01.2020 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbu nd St. FranziskusStiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: den Betrieb des St Rochus-Hospitals in Telgte; die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 02.02.2004 | Stammkapital festgesetzt | — | 30.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 85.315.858 € | 1.070.864 € | 112.826.127 € | 1.423 |
| 2023 | 83.323.013 € | 2.911.330 € | 116.495.578 € | 1.395 |
| 2022 | 74.428.386 € | 1.136.926 € | 106.665.284 € | 1.428 |
| 2021 | 61.981.060 € | 2.507.252 € | 101.453.141 € | 1.035 |
| 2020 | 60.006.381 € | 2.800.349 € | 99.322.660 € | 1.027 |
| 2019 | 58.883.075 € | 6.527.410 € | 97.849.089 € | 963 |
| 2018 | 52.000.049 € | 2.417.559 € | 97.102.416 € | 973 |
| 2017 | 49.883.210 € | 2.536.224 € | 96.784.751 € | 949 |
| 2016 | 50.482.113 € | 657.370 € | 98.293.547 € | 932 |
| 2015 | 46.257.243 € | 4.611.765 € | 121.794.810 € | 894 |
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Robert Bosch Krankenhaus GmbH
Stuttgart · Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)
AWO Seniorendienste Niederrhein gemeinnützige GmbH
Essen · Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
AMEOS Klinikum Halberstadt GmbH
Halberstadt · Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 60.376.712 € | 81.6% |
| Materialaufwand | 9.378.198 € | 12.7% |
| Abschreibungen | 3.720.551 € | 5.0% |
| Zinsen u. ä. | 538.729 € | 0.7% |
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