Die Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH Muenster betreibt medizinische Versorgungszentren zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen. Als Einrichtung der Wohlfahrtspflege erbringt die Gesellschaft mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen für hilfsbedürftige Personen gemäß der Abgabenordnung. Zudem werden mindestens 40 Prozent der Patienten als pflichtversicherte Personen behandelt. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der St. Franziskus-Stiftung in Münster.
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren unter ärztlicher Leitung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen gem. § 95 SGB V und zur Erbringung privatärztlicher Leistungen sowie nichtärztlicher Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Mindestens 2/3 der Leistungen der Gesellschaft müssen hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung (AO) zu Gute kommen. Zu mindestens 40 % werden pflichtversicherte Patienten oder Patienten behandelt, bei denen die Leistungen nicht höher als bei pflichtversicherten Patienten abgerechnet werden. Es handelt sich somit um eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 66 AO.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Annika Wolter | Geschäftsführer(in) | Münster |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 18.06.2025 | Änderung der Geschäftsanschrift | Hohenzollernring 70, 48145 Münster |
| 30.04.2015 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren unter ärztlicher Leitung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen gem. § 95 SGB V und zur Erbringung privatärztlicher Leistungen sowie nichtärztlicher Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Mindestens 2/3 der Leistungen der Gesellschaft müssen hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung (AO) zu Gute kommen. Zu mindestens 40 % werden pflichtversicherte Patienten oder Patienten behandelt, bei denen die Leistungen nicht höher als bei pflichtversicherten Patienten abgerechnet werden. Es handelt sich somit um eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 66 AO. |
| 30.04.2015 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 06.03.2013 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | — | -2.236 € | 821.255 € | — |
| 2023 | — | 42.352 € | 672.334 € | — |
| 2022 | — | 168.935 € | 743.407 € | — |
| 2021 | — | 263.104 € | 635.203 € | — |
| 2020 | — | 48.972 € | 279.501 € | — |
| 2019 | — | 17.155 € | 364.880 € | — |
| 2018 | — | 12.548 € | 255.267 € | — |
| 2017 | — | 55.611 € | 311.817 € | — |
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