Die Scheffer Metallbautechnik GmbH mit Sitz in Sassenberg ist auf die Planung, Herstellung, den Vertrieb sowie die Montage von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen spezialisiert. Zum Leistungsspektrum gehören zudem die Abkanttechnik sowie allgemeine Metallbauarbeiten. Das Unternehmen agiert als eigenständige Einheit, nachdem der Gewinnabführungsvertrag mit der Thomas Scheffer Holding GmbH zum Ende des Geschäftsjahres 2023 aufgehoben wurde. Die Gesellschaft beschäftigt zum Jahresende 2024 acht Mitarbeiter und wird in den Konzernabschluss der Holding einbezogen. Scheffer Metallbautechnik GmbH ist ein Familienunternehmen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Herstellung,der Vertrieb und die Montage von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen, die Abkanttechnik sowie sonstige Metallbauarbeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher und ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 14057 (Stand 22. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Auf der Landwehr | Geschäftsführer(in) | Glandorf |
| Thomas Scheffer | Geschäftsführer(in) | Sassenberg |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 14057 (Stand 22. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.02.2015 | Sitzverlegung | 52070 Aachen, |
| 10.10.2012 | Firmenname eingetragen | Scheffer Metallbautechnik GmbH |
| 10.10.2012 | Sitz eingetragen | Sassenberg |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 10.10.2012 | Stammkapital festgesetzt | — | 400.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 14057 (Stand 22. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | kleine KapG1 | 197.721 € | 1.496.290 € | — |
| 2023 | kleine KapG1 | 0 € | 1.082.586 € | — |
| 2022 | — | — | 2.238.841 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 14057 (Stand 22. August 2026)
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Quelle: Unternehmensregister