(1) Zweck der Gesellschaft ist die Verfolgung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Erziehung, Bildung, sowie Kultur und der Völkerverständigung. Es dürfen dabei keinerlei politische oder konfessionelle Ziele verfolgt werden. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch Errichten und Betreiben internationaler Schulen mit vorschulischer Kindererziehung und Betreuung mit der Hauptunterrichtssprache Englisch in Bayern gewährt. Den Schulkindern wird unabhängig von Rasse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Religion, eine qualifizierte Schulausbildung mit anerkannten Abschlüssen ermöglicht. Dabei sind die jeweiligen nationalen Ausbildungserfordernisse, soweit möglich und tunlich, zu berücksichtigen. Die Gesellschaft trägt zur Förderung der in Bayern ansässigen internationalen Gemeinschaft bei. Dabei soll auch zur Vermittlung von Sprache und Kultur des Gastlandes im Rahmen der Völkerverständigung beigetragen werden. (4) Die Schulen werden im Einklang mit dem bayerischen Schulrecht und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Teil als genehmigte Ersatzschule in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 und als Ergänzungsschule in den Jahrgangstufen 1 - 5 in München und 10 bis 12 in Haimhausen geführt. Die Gesellschaft ist der rechtliche und wirtschaftliche Träger dieser Schule. (5) Gegenstand des Unternehmens im Sinne von §23 Abs. 3 AktG ist das Errichten und Betreiben internationaler Schulen mit vorschulischer Kindererziehung und Betreuung in der Hauptunterrichtssprache Englisch in Verfolgung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. (6) Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke mittels der Tätigkeiten nach den vorstehenden Absätzen auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften (§57 Abs. 3 AO), in erster Linie mit dem Förderverein der Gesellschaft (Friends of BIS - Förderverein e.V., AG München, VR 207739). Im Rahmen dieses Zusammenwirkens können zur gemeinsamen Nutzung von räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen auch Dienstleistungen (Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.), (Büromaterial-) Warenlieferungen und Nutzungsüberlassungen (von Räumlichkeiten) erbracht oder empfangen werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marco Dahl | Vorstand | Tiefenbach |
| Christiane Dr. Sorenson | Vorstand | Bruckmühl |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 21.11.2025 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand von Amts wegen ergänzt: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Verfolgung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Erziehung, Bildung, sowie Kultur und der Völkerverständigung. Es dürfen dabei keinerlei politische oder konfessionelle Ziele verfolgt werden. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch Errichten und Betreiben internationaler Schulen mit vorschulischer Kindererziehung und Betreuung mit der Hauptunterrichtssprache Englisch in Bayern gewährt. Den Schulkindern wird unabhängig von Rasse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Religion, eine qualifizierte Schulausbildung mit anerkannten Abschlüssen ermöglicht. Dabei sind die jeweiligen nationalen Ausbildungserfordernisse, soweit möglich und tunlich, zu berücksichtigen. Die Gesellschaft trägt zur Förderung der in Bayern ansässigen internationalen Gemeinschaft bei. Dabei soll auch zur Vermittlung von Sprache und Kultur des Gastlandes im Rahmen der Völkerverständigung beigetragen werden. (4) Die Schulen werden im Einklang mit dem bayerischen Schulrecht und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Teil als genehmigte Ersatzschule in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 und als Ergänzungsschule in den Jahrgangstufen 1 - 5 in München und 10 bis 12 in Haimhausen geführt. Die Gesellschaft ist der rechtliche und wirtschaftliche Träger dieser Schule. (5) Gegenstand des Unternehmens im Sinne von §23 Abs. 3 AktG ist das Errichten und Betreiben internationaler Schulen mit vorschulischer Kindererziehung und Betreuung in der Hauptunterrichtssprache Englisch in Verfolgung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. (6) Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke mittels der Tätigkeiten nach den vorstehenden Absätzen auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften (§57 Abs. 3 AO), in erster Linie mit dem Förderverein der Gesellschaft (Friends of BIS - Förderverein e.V., AG München, VR 207739). Im Rahmen dieses Zusammenwirkens können zur gemeinsamen Nutzung von räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen auch Dienstleistungen (Buchführung, Lohnund Gehaltsabrechnungen etc.), (Büromaterial-) Warenlieferungen und Nutzungsüberlassungen (von Räumlichkeiten) erbracht oder empfangen werden. |
| 20.11.2025 | Satzung geändert | Satzung |
| 25.02.2022 | Satzung geändert | Satzung |
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