Gründung und Erwerb von Unternehmen, Beteiligung an Unternehmen und Verwaltung der Unternehmensbeteiligungen jeweils im In- und Ausland. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer besonderen Erlaubnispflicht nach dem Kredtiwesengesetz unterfallen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Babette Fröhlich | Geschäftsführer(in) | München |
| Kai Rossig | Geschäftsführer(in) | München |
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