mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Gräfelfing. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 123141 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1998.
Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein börsennotierter Kapitalmarktdienstleister mit Sitz in Gräfelfing bei München. Das Unternehmen bietet seit 1993 umfassende Dienstleistungen im Wertpapierhandel und in der Skontroführung an fast allen deutschen Börsen an. Neben der Führung von Orderbüchern betreut die Bank mittelständische Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung über die Finanzmärkte, einschließlich Emissionsberatung, Designated Sponsoring sowie Debt- und Equity Capital Markets. Die Beratungsleistungen richten sich primär an institutionelle Kunden und Unternehmen, die ihre Finanzierung über Anleihen oder Börsennotierungen optimieren möchten. Mit Niederlassungen in Frankfurt, Hamburg, Hannover und Berlin sowie einer langjährigen Börsennotierung seit 1999 positioniert sich die Bank als verlässlicher Partner für komplexe Finanztransaktionen und Marktinteraktionen.
Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen, insbesondere Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpIG) Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 WpIG) Vermittlung von Geschäften über Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) Abgabe von persönlichen Empfehlungen im Sinne des Artikels 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen und Bedingungen für Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 1; L 246 vom 26.9.2017, S. 12; L 82 vom 26.3.2018, S. 18), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1011 (ABl. L 165 vom 21.6.2019, S. 1) geändert worden ist, an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 WplG Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 8 WpIG) Eigenhandel durch das a) kontinuierliche Anbieten des An- und Verkaufs von Finanzinstrumenten an den Finanzmärkten zu selbst gestellten Preisen für eigene Rechnung unter Einsatz des eigenen Kapitals (Market-Making), b) häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel für eigene Rechnung in erheblichem Umfang außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems, wenn Kundenaufträge außerhalb eines geregelten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems ausgeführt werden, ohne dass ein multilaterales Handelssystem betrieben wird (systematische Internalisierung), c) Anschaffen oder Veräußern von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere oder d) Kaufen oder Verkaufen von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als unmittelbarer oder mittelbarer Teilnehmer eines inländischen organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems mittels einer hochfrequenten algorithmischen Handelstechnik, die gekennzeichnet ist durch aa) eine Infrastruktur zur Minimierung von Netzwerklatenzen und anderen Verzögerungen bei der Orderübertragung (Latenzen), die mindestens eine der folgenden Vorrichtungen für die Eingabe algorithmischer Aufträge aufweist: aaa) Kollokation, bbb) Proximity Hosting oder ccc) direkter elektronischer Hochgeschwindigkeitszugang, bb) die Fähigkeit des Systems, einen Auftrag ohne menschliche Intervention im Sinne des Artikels 18 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 einzuleiten, zu erzeugen, weiterzuleiten oder auszuführen und cc) ein hohes untertägiges Mitteilungsaufkommen im Sinne des Artikels 19 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 in Form von Aufträgen, Kursangaben oder Stornierungen, auch ohne dass eine Dienstleistung für andere vorliegt (Hochfrequenzhandel) (Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG) Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung ohne dass es sich hierbei um Eigenhandel handelt (Eigengeschäft gemäß § 15 Abs. 3 WpIG).
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Kai Jordan | Vorstand | Hamburg |
| Carsten Bokelmann | Vorstand | Frankfurt am Main |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 08.10.2024 | Änderung der Geschäftsanschrift | Rottenbucher Str. 28, 82166 Gräfelfing |
| 08.10.2024 | Änderung des Gegenstands | Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen, insbesondere Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpIG) Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 WpIG) Vermittlung von Geschäften über Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) Abgabe von persönlichen Empfehlungen im Sinne des Artikels 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen und Bedingungen für Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 1; L 246 vom 26.9.2017, S. 12; L 82 vom 26.3.2018, S. 18), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1011 (ABl. L 165 vom 21.6.2019, S. 1) geändert worden ist, an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 WplG Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 8 WpIG) Eigenhandel durch das a) kontinuierliche Anbieten des An- und Verkaufs von Finanzinstrumenten an den Finanzmärkten zu selbst gestellten Preisen für eigene Rechnung unter Einsatz des eigenen Kapitals (Market-Making), b) häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel für eigene Rechnung in erheblichem Umfang außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems, wenn Kundenaufträge außerhalb eines geregelten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems ausgeführt werden, ohne dass ein multilaterales Handelssystem betrieben wird (systematische Internalisierung), c) Anschaffen oder Veräußern von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere oder d) Kaufen oder Verkaufen von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als unmittelbarer oder mittelbarer Teilnehmer eines inländischen organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems mittels einer hochfrequenten algorithmischen Handelstechnik, die gekennzeichnet ist durch aa) eine Infrastruktur zur Minimierung von Netzwerklatenzen und anderen Verzögerungen bei der Orderübertragung (Latenzen), die mindestens eine der folgenden Vorrichtungen für die Eingabe algorithmischer Aufträge aufweist: aaa) Kollokation, bbb) Proximity Hosting oder ccc) direkter elektronischer Hochgeschwindigkeitszugang, bb) die Fähigkeit des Systems, einen Auftrag ohne menschliche Intervention im Sinne des Artikels 18 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 einzuleiten, zu erzeugen, weiterzuleiten oder auszuführen und cc) ein hohes untertägiges Mitteilungsaufkommen im Sinne des Artikels 19 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 in Form von Aufträgen, Kursangaben oder Stornierungen, auch ohne dass eine Dienstleistung für andere vorliegt (Hochfrequenzhandel) (Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG) Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung ohne dass es sich hierbei um Eigenhandel handelt (Eigengeschäft gemäß § 15 Abs. 3 WpIG). |
| 03.08.2018 | Satzung geändert | Satzung |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | — | — | 47.706.056 € | — |
| 2023 | 0 € | — | 47.508.601 € | — |
| 2022 | 0 € | — | 52.861.589 € | — |
| 2021 | 179 € | 1.409.817 € | 68.308.531 € | — |
| 2020 | 152.982 € | 12.432.878 € | 56.038.179 € | — |
| 2019 | — | — | 23.917.414 € | — |
| 2018 | — | — | 22.681.248 € | — |
| 2006 | — | — | 23.498.000 € | — |
| 2005 | — | — | 19.745.000 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 7.404.159 € | 99.8% |
| Zinsen u. ä. | 18.472 € | 0.2% |
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