Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheits-wesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Bildung und Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen. 3. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegüns-tigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zum "Augustinum-Konzern" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften sowie mit den Gesellschaften der Gruppe Stiftung Pfennigparade, insbesondere durch das Erbringen und die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassung sowie durch die Überlassung von Personal. Die Gesellschaften der Gruppe Stiftung Pfennigparade sind: Stiftung Pfennigparade Pfennigparade VUB GmbH Pfennigparade PSG GmbH Pfennigparade BKG GmbH Pfennigparade WKM GmbH Pfennigparade VSB GmbH Pfennigparade Perspektive GmbH Pfennigparade SIGMETA GmbH Pfennigparade Ernst-Barlach-Schulen GmbH Pfennigparade Phoenix Schulen und Kitas GmbH Pfennigparade Ambulante Dienste GmbH Pfennigparade REVERSY GmbH Pfennigparade Vivo GmbH Kinderhaus Atem Reich GmbH Pfennigparade Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung GmbH Pfennigparade Medizinisches Versorgungszentrum GmbH INSEL/sportln Inklusive Natur-, Sport- und Erlebnislandschaft Zu den erbrachten Leistungen gehören vor allem sämtliche Dienst- und Serviceleistungen im Bereich der Speisenherstellung und -versorgung sowie der Betrieb eines Tagungszentrums. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere administrative sowie Management- und Verwaltungsdienstleistungen; zur Nutzungsüberlassung gehört auch die Überlassung von Immobilien und Grundstücken. Darüber hinaus werden u.a. Dienst- und Beratungs-leistungen der Energieversorgung einschließlich der Energielieferung in Anspruch genommen. Der Satzungszweck der Förderung der Kunst und Kultur wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an die steuerbegüns-tigten Körperschaften im Konzernverbund.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Christoph D. Specht | Geschäftsführer(in) | Alter 50 | München |
| Axel Krieg | Geschäftsführer(in) | Alter 61 | München |