Die Unterstützungseinrichtung der BayWa Aktiengesellschaft in München GmbH fungiert als soziale Versorgungseinrichtung für Betriebsangehörige der BayWa. Ihr Zweck umfasst die finanzielle Unterstützung bei Hilfsbedürftigkeit, Berufsunfähigkeit, Tod sowie im Alter, inklusive der Gewährung von Witwen- und Waisengeldern. Zudem verwaltet die Gesellschaft Mittel, die ihr von der BayWa oder Dritten zur Erfüllung dieser sozialen Aufgaben übertragen werden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung von Betriebsangehörigen der BayWa bei Hilfsbedürftigkeit, Berufsunfähigkeit, Tod und im Alter sowie Gewährung von Witwen- und Waisengeldern an Hinterbliebene dieser Betriebsangehörigen (Ehefrau, sofern die Ehe noch besteht, und eheliche Kinder), ferner Verwaltung der Mittel, die die Gesellschaft von der BayWa oder von dritter Seite zur Erreichung ihres Zweckes übertragen werden.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 1007 (Stand 4. Oktober 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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