Die Versorgungskasse I BayernLB Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in München (Brienner Straße 20, HRB 1006, Amtsgericht München) ist eine Versorgungskasse für Arbeitnehmer und frühere Arbeitnehmer der Bayerischen Landesbank und ihrer Rechtsvorgänger sowie der LBS Landesbausparkasse Süd, soweit diese unter den maßgeblichen Richtlinien fallen. Sie gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall an Hinterbliebene sowie in Fällen der Not Leistungen und Darlehen. Die Aufnahme der LBS Süd als Trägerunternehmen erfolgt auf Grundlage einer gesonderten Beitrittsvereinbarung und die LBS Süd scheidet als Trägerunternehmen zu dem Zeitpunkt aus, zu dem eine Kündigung oder Aufhebung der Beitrittsvereinbarung wirksam wird; arbeitnehmerähnliche und frühere arbeitnehmerähnliche Personen sind den Arbeitnehmern gleichgestellt. Alle flüssigen Mittel werden vollständig bei der Bayerischen Landesbank gehalten, die zugleich alleinige Gesellschafterin ist, und die Versorgungskasse beschäftigte im laufenden Geschäftsjahr keine eigenen Mitarbeiter.
Ausschließlicher Gegenstand der Gesellschaft (nachfolgend Versorgungskasse genannt) ist es, Arbeitnehmern und früheren Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank und ihrer Rechtsvorgänger sowie der LBS Landesbausparkasse Süd (LBS Süd), soweit sie unter den persönlichen Geltungsbereich der jeweils maßgeblichen Richtlinien fallen, Versorgungsleistungen im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall an deren Hinterbliebene sowie in Fällen der Not Leistungen und Darlehen zu gewähren. Den Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank bzw. der LBS Süd gleichgestellt sind arbeitnehmerähnliche und frühere arbeitnehmerähnliche Personen und deren Hinterbliebene; die hierfür in Betracht kommenden Personengruppen bestimmen die Gesellschafter. Die Aufnahme der LBS Süd als Trägerunternehmen erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten Beitrittsvereinbarung. Die LBS Süd scheidet als Trägerunternehmen zu dem Zeitpunkt aus, zu dem eine Kündigung oder Aufhebung der Beitrittsvereinbarung wirksam werden.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Rutschmann | Geschäftsführer(in) | München |
| Gabriele Spahl | Geschäftsführer(in) | Schwabach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.01.2024 | Änderung des Gegenstands | Ausschließlicher Gegenstand der Gesellschaft (nachfolgend Versorgungskasse genannt) ist es, Arbeitnehmern und früheren Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank und ihrer Rechtsvorgänger sowie der LBS Landesbausparkasse Süd (LBS Süd), soweit sie unter den persönlichen Geltungsbereich der jeweils maßgeblichen Richtlinien fallen, Versorgungsleistungen im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall an deren Hinterbliebene sowie in Fällen der Not Leistungen und Darlehen zu gewähren. Den Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank bzw. der LBS Süd gleichgestellt sind arbeitnehmerähnliche und frühere arbeitnehmerähnliche Personen und deren Hinterbliebene; die hierfür in Betracht kommenden Personengruppen bestimmen die Gesellschafter. Die Aufnahme der LBS Süd als Trägerunternehmen erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten Beitrittsvereinbarung. Die LBS Süd scheidet als Trägerunternehmen zu dem Zeitpunkt aus, zu dem eine Kündigung oder Aufhebung der Beitrittsvereinbarung wirksam werden. |
| 12.01.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 01.09.2014 | Änderung des Gegenstands | Ausschließlicher Gegenstand der Gesellschaft (nachfolgend Versorgungskasse genannt) ist es, Arbeitnehmern und früheren Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank und ihrer Rechtsvorgänger sowie der LBS Bayerischen Landesbausparkasse (LBS), soweit sie unter den persönlichen Geltungsbereich der jeweils maßgeblichen Richtlinien fallen, Versorgungsleistungen im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall an deren Hinterbliebene sowie in Fällen der Not Leistungen und Darlehen zu gewähren. Den Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank bzw. der LBS gleichgestellt sind arbeitnehmerähnliche und frühere arbeitnehmerähnliche Personen und deren Hinterbliebene; die hierfür in Betracht kommenden Personengruppen bestimmen die Gesellschafter. Die Aufnahme der LBS als Trägerunternehmen erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten Beitrittsvereinbarung. Die LBS scheidet als Trägerunternehmen zu dem Zeitpunkt aus, zu dem eine Kündigung oder Aufhebung der Beitrittsvereinbarung wirksam werden |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 26.04.2006 | Kapitalherabsetzung | -24.000 € | 26.000 € |
| 21.11.2001 | Stammkapital festgesetzt | — | 50.000 DM |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 2.846.258 € | -228.050 € | 6.651.786 € | — |
| 2023 | 90.449 € | -1.528.529 € | 6.853.622 € | — |
| 2022 | 774.821 € | -1.311.478 € | 8.315.548 € | — |
| 2021 | 1.260.361 € | -1.089.876 € | 9.641.069 € | — |
| 2020 | 1.331.293 € | -1.173.577 € | 10.742.332 € | — |
| 2019 | 550.314 € | -1.527.706 € | 11.912.910 € | — |
| 2018 | — | — | 13.441.041 € | — |
| 2017 | — | — | 14.888.169 € | — |
| 2016 | — | — | 18.488.010 € | — |
| 2015 | — | — | 15.339.662 € | — |
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