Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtugen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach dem Grundsatz der Gemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen hierfür die Voraussetzungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Rainer Graßl | Vorstand | München |
| Michael Hambeck | Vorstand | München |
| Florian Hartmann | Vorstand | München |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 04.06.2007 | Satzung geändert | Satzung |
| 19.02.2002 | Firmenname eingetragen | Verein für Volkswohnungen e.G. |
| 19.02.2002 | Sitz eingetragen | München |
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