Marienhaus Seniorendienste GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Waldbreitbach. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 23433 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2004.
Das Seniorenzentrum St. Josef in Kaisersesch wird von der Marienhaus Seniorendienste GmbH betrieben und bietet stationäre Pflege, Kurzzeitpflege sowie Tagespflege für ältere Menschen an. Die Einrichtung liegt zentral zum Ortskern und richtet sich an Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige, die auf professionelle Betreuung und soziale Teilhabe angewiesen sind. Zum Leistungsspektrum gehören pflegerische Konzepte, ein umfangreicher Sozialer Dienst, seelsorgerische Begleitung sowie ein vielfältiges Programm an Aktivitäten zur Lebensqualität. Die Marienhaus Unternehmensgruppe positioniert sich dabei mit einem Fokus auf sozialer Bildung, Weiterbildung und der Integration von Ehrenamtlichen. Die Betreuung findet im ländlichen Raum der Eifel statt, wobei die Einrichtung durch ein strukturiertes Pflegeverständnis und transparente Preis- und Konditioneninformationen für Nachfrager zugänglich ist.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens. Gegenstand der Gesellschaft sind der Betrieb und die Förderung von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe, wie z. B. Alten- und Pflegeheimen sowie ihrer Nebeneinrichtungen. Die Gesellschaft verwirklicht die in zuvor genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu den Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe gehören die Marienhaus GmbH, deren Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften sowie die Gesellschafter der Marienhaus GmbH, insbesondere die Marienhaus-Stiftung. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den zuvor bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben: Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen zuvor benannten Gesellschaften folgende Leistungen: Gebäude- sowie Baumanagement, HR- Management, Aus- /Fort- und Weiterbildung, Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien, Rechtsdienstleistungen, Geschäftsführungsdienstleistungen, Politische Außenvertretung, Qualitätsmanagement, Beratungsleistungen, Arbeitsmedizin, Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision, Reinigungsdienstleistungen, Versicherungswesen, Energieversorgung, PR- und Marketingdienstleistungen. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sebastian Schmeier | Geschäftsführer(in) | Kelberg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.03.2023 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens. Gegenstand der Gesellschaft sind der Betrieb und die Förderung von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe, wie z. B. Altenund Pflegeheimen sowie ihrer Nebeneinrichtungen. Die Gesellschaft verwirklicht die in zuvor genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der MarienhausGruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu den Gesellschaften der MarienhausGruppe gehören die Marienhaus GmbH, deren Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften sowie die Gesellschafter der Marienhaus GmbH, insbesondere die Marienhaus-Stiftung. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den zuvor bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben: Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen zuvor benannten Gesellschaften folgende Leistungen: Gebäude- sowie Baumanagement, HRManagement, Aus- /Fort- und Weiterbildung, Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien, Rechtsdienstleistungen, Geschäftsführungsdienstleistungen, Politische Außenvertretung, Qualitätsmanagement, Beratungsleistungen, Arbeitsmedizin, Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision, Reinigungsdienstleistungen, Versicherungswesen, Energieversorgung, PR- und Marketingdienstleistungen. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. |
| 06.03.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 21.10.2013 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion und Kirche, die Förderung der Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der katholischen Kirche. Der Gesellschaftszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe, insbesondere in den Bereichen Altenhilfe und Wohlfahrtswesen. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Förderung und den Betrieb von stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe, wie z. B. Altenund Pflegeheimen, sowie ihrer Nebeneinrichtungen. Schließlich wird der Gesellschaftszweck auch durch die finanzielle Förderung der steuerbegünstigten Zwecke des Vereins "Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V." verwirklicht sowie durch die Mittelbeschaffung für Zwecke der Altenhilfe im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Sie kann zu diesen Zwecken alle Geschäfte eingehen, die ihr dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei den Gesellschaftern um steuerbegünstigte Körperschaften nach der Abgabenordnung bzw. um juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt und die Mittel unmittelbar und ausschließlich für kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied beim Deutschen Caritasverband bzw. beim zuständigen Diözesan-Caritasverband. |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | — | 1.089.627 € | 51.586.886 € | — |
| 2023 | 64.350.695 € | 2.241.409 € | 49.076.456 € | — |
| 2022 | 85.108.915 € | 2.715.840 € | 41.860.466 € | — |
| 2021 | 16.361.806 € | 892.240 € | 7.860.441 € | — |
| 2020 | 15.447.373 € | 310.934 € | 4.303.200 € | — |
| 2019 | — | -63.308 € | 4.514.376 € | — |
| 2018 | — | -607.187 € | 4.256.867 € | — |
| 2017 | — | 608.593 € | 5.143.997 € | — |
| 2016 | — | 2.290.304 € | 2.667.794 € | — |
| 2015 | — | 196.770 € | 2.533.146 € | — |
| 2014 | — | -353.944 € | 2.520.000 € | — |
| 2013 | — | -267.959 € | 4.143.821 € | — |
| 2012 | — | 12.777 € | 3.960.565 € | — |
| 2011 | — | -786.355 € | 4.141.555 € | — |
| 2010 | — | 402.000 € | 3.889.000 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 50.155.587 € | 73.0% |
| Abschreibungen | 18.245.470 € | 26.6% |
| Zinsen u. ä. | 259.776 € | 0.4% |
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