Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens. Gegenstand der Gesellschaft sind der Betrieb und die Förderung von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe, wie z. B. Alten- und Pflegeheimen sowie ihrer Nebeneinrichtungen. Die Gesellschaft verwirklicht die in zuvor genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu den Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe gehören die Marienhaus GmbH, deren Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften sowie die Gesellschafter der Marienhaus GmbH, insbesondere die Marienhaus-Stiftung. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den zuvor bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben: Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen zuvor benannten Gesellschaften folgende Leistungen: Gebäude- sowie Baumanagement, HR- Management, Aus- /Fort- und Weiterbildung, Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien, Rechtsdienstleistungen, Geschäftsführungsdienstleistungen, Politische Außenvertretung, Qualitätsmanagement, Beratungsleistungen, Arbeitsmedizin, Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision, Reinigungsdienstleistungen, Versicherungswesen, Energieversorgung, PR- und Marketingdienstleistungen. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Sebastian Schmeier | Geschäftsführer(in) | Alter 47 | Kelberg |