die öffentliche Versorgung mit Wasser, die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesem zweck dienenden Anlagen sowie dazugehörige und ähnliche Geschäfte. Um Synergieeffekte, die sich durch die Zusammenarbeit mit anderen Versorgungsunternehmen ergeben können, zu nutzen, ist die Gesellschaft berechtigt, für diese Versorgungsunternehmen Arbeiten beziehungsweise Dienstleistungen auf dem Gebiet dieser Versorgungsunternehmen auszuführen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftszwecks andere Unternehmen zu betreiben, sich an ihnen zu beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe zu erwerben, zu errichten oder zu pachten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Daniel Nobis | Geschäftsführer(in) | Hückelhoven |
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