Die Ambulante Medizin Kreiskliniken Guenzburg-Krumbach gGmbH mit Sitz in Krumbach betreibt medizinische Versorgungszentren in Krumbach, Guenzburg und Ziemetshausen und ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Kreiskliniken Guenzburg-Krumbach. Satzungsgemäß ist die Gesellschaft gemeinnützig; Gegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren unter ärztlicher Leitung im Sinne des § 95 SGB V zur vertragsärztlichen und privatärztlichen ambulanten Versorgung. Angeboten werden chirurgische, orthopädische, internistische, gynäkologische sowie hausärztliche Sprechstunden; zudem werden ambulante und seit 2024 auch Hybrid-Operationen durchgeführt und die Gesellschaft nimmt an der ambulanten Notfallversorgung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns teil. Die Gesellschaft verfügte 2024 über 9,25 Kassensitze und beschäftigte im Berichtsjahr 75 Mitarbeiter (Vorjahr 53), wodurch eine sektorenübergreifende Versorgung in Ergänzung zu den Kreiskliniken gewährleistet werden soll.
Errichtung und der spätere gemeinnützige Betrieb von medizinischen Versorgungszentren unter ärztlicher Leitung im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen ambulanten Versorgung. Die Gesellschaft wird daher zunächst alle zur Errichtung erforderlichen Aktivitäten unternehmen, insbesondere die hierzu erforderlichen gesetzlichen Zulassungsverfahren betreiben.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Memmingen, HRB 16597 (Stand 3. November 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Corinna Scheibl | Geschäftsführer(in) | Augsburg |
| Robert Wieland | Geschäftsführer(in) | Augsburg |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Memmingen, HRB 16597 (Stand 3. November 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 3.413.147 € | -581.830 € | 9.729.208 € | — |
| 2024 | 3.228.774 € | -1.271.832 € | 9.363.662 € | — |
| 2023 | 2.920.882 € | -633.189 € | 10.324.554 € | — |
| 2022 | 8.804.117 € | 4.101.278 € | 9.899.270 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 4.893.862 € | 5.955.290 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 47.022 € | 2.773.116 € | — |
| 2019 | — | 26.486 € | 675.855 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Memmingen, HRB 16597 (Stand 3. November 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 2.458.110 € | 61.5% |
| Materialaufwand | 1.275.546 € | 31.9% |
| Abschreibungen | 265.179 € | 6.6% |