Die BUNG Baumanagement GmbH ist eine 100%ige Tochter der BUNG GmbH, Heidelberg, und eine Consultinggesellschaft im Leistungsbereich der Bauoberleitung und Bauüberwachung. Schwerpunkt der bearbeiteten Projekte sind Tunnel- und Brückenbauwerke sowie Straßen- und Bahnanlagen; die Gesellschaft stellt die Einhaltung von Bauverträgen, gesetzlichen Vorschriften sowie eine transparente Kostenverfolgung für ihre Kunden sicher. Im Jahresdurchschnitt 2024 beschäftigte die Gesellschaft einschließlich Werkstudenten 51 Mitarbeiter und unterhält eine Betriebsstätte in Kassel. Die Gesellschaft ist nach EN ISO 9001:2015 zertifiziert (Zertifizierung bestätigt bis 07.02.2027) und ist in den Konzern-Cashpool der BUNG GmbH eingebunden.
Die Beratung und die Planung der technischen und organisatorischen Ausführung von Vorhaben aller Art im Gesundheitswesen sowie die Bauüberwachung, Bauoberleitung und Offentlichkeitsarbeit für Projekte im In- und Ausland im Bereich des Ingenieurwesens sowie aller damit zusammenhängender Bereiche, insbesondere die Erbringung von Leistungen bei Gebäuden, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, einschließlich der technischen Ausstattung, der Vermessung sowie das technisch-wirtschaftliche Projektcontrolling.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 716897 (Stand 21. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Johannes Keitel | Geschäftsführer(in) | Essen |
| Karl Hanke | Geschäftsführer(in) | Heidelberg |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 716897 (Stand 21. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis10,8 Mio. €2 | 2.492.622 € | 13.572.492 € | — |
| 2023 | Rohergebnis10 Mio. €2 | 2.434.322 € | 12.521.137 € | — |
| 2022 | ≤ 12 Mio. €1 | 533.840 € | 9.501.769 € | — |
| 2021 | ≤ 12 Mio. €1 | 929.209 € | 7.871.410 € | — |
| 2020 | 8.286.017 € | 681.106 € | 6.506.531 € | — |
| 2019 | 6.509.949 € | 269.569 € | 4.195.628 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 262.177 € | 2.882.792 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 376.016 € | 1.634.470 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 399.493 € | 1.216.258 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 567.142 € | 1.090.952 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 716897 (Stand 21. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 5.802.033 € | 96.3% |
| Abschreibungen | 222.907 € | 3.7% |
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Quelle: Unternehmensregister