Die Erbringung von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus und des Städtebaus, sowie alle Leistungen, die mit § 1 des Architektengesetzes im Einklang stehen. Die Übernahme von gewerblichen Leistungen, sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen (Bauausführende Gewerbe, Bauträgergesellschaften u.a.), sowie die treuhänderische Übertragung und Ausübung von Gesellschaftsrechten und von Geschäftsführerbefugnissen sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewerbsmäßige Vermittlung von Grundstücken und Finanzierungen. Die Geschäftsführer der Gesellschaft müssen in die Architektenliste eingetragen werden. Die Stimmenmehrheit muss unter den Gesellschaftern liegen, die in die Architektenliste eingetragen sind. Die für die in die Architektenliste eingetragenen Beteiligten geltenden Berufspflichten sind von der Gesellschaft zu beachten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und ausland errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Schahryar Essari | Geschäftsführer(in) | Karlsruhe |
| Tristan Lequime | Geschäftsführer(in) | Karlsruhe |
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