Die Rheinkraftwerk Iffezheim GmbH plant, baut und betreibt das Wasserkraftwerk am Rhein bei Iffezheim und stellt die dort erzeugte elektrische Energie ihren Gesellschaftern zur Verfügung. Zusätzlich betreibt die Gesellschaft das Wasserkraftwerk am Kulturwehr Kehl und ist aufgrund von Konzessionsauflagen bis 2052 (Iffezheim) bzw. 2034 (Kehl) auch für den Betrieb und die Unterhaltung der Wehranlagen verantwortlich. Die Gesellschafter sind die EnBW Energie Baden‑Württemberg AG und Electricité de France, jeweils mit 50 %, und die erzeugte Energie wird nach dem Selbstkostenerstattungsprinzip zuzüglich einer Gewinnmarge an EnBW/EDF abgegeben. Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal; Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung werden durch die EnBW AG erbracht und der Jahresabschluss wird quotenkonsolidiert in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen.
Die Planung, der Bau und Betrieb eines Wasserkraftwerkes am Rhein bei Iffezheim und die Abgabe der in diesem Kraftwerk erzeugten elektrischen Energie an die Gesellschafter.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 520205 (Stand 2. November 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sandrine Daubrée | Geschäftsführer(in) | Straßburg |
| Ulrich Rost | Geschäftsführer(in) | Karlsruhe |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 520205 (Stand 2. November 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | Rohergebnis10,6 Mio. €2 | 2.390.700 € | 87.206.400 € | 0 |
| 2024 | 14.447.000 € | 2.513.000 € | 92.363.000 € | 0 |
| 2023 | 13.844.000 € | 2.649.000 € | 95.255.000 € | 0 |
| 2022 | 17.807.000 € | 2.797.000 € | 100.260.000 € | 0 |
| 2021 | 16.244.000 € | 2.937.000 € | 100.719.000 € | 0 |
| 2020 | 13.015.000 € | 3.070.000 € | 102.534.000 € | 0 |
| 2019 | 15.938.000 € | 3.219.000 € | 108.726.000 € | 0 |
| 2018 | 16.269.000 € | 3.359.000 € | 114.054.000 € | 0 |
| 2017 | 16.163.000 € | 3.513.000 € | 116.218.000 € | 0 |
| 2016 | 16.780.000 € | 3.611.000 € | 118.463.000 € | 0 |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 520205 (Stand 2. November 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 4.312.600 € | 100.0% |