Die SRH Berufsbildungswerk Neckargemuend GmbH mit Sitz in Neckargemuend ist eines von 51 anerkannten Berufsbildungswerken zur beruflichen Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung und arbeitet im Verbund der SRH-Gruppe mit Hauptsitz in Heidelberg. Kernkompetenz ist die berufliche Ausbildung und Arbeitsmarktvorbereitung in über 40 Ausbildungsberufen sowie Angebote der Jugendhilfe und der Arbeitsintegration; im Jahr 2024 wurden insgesamt 4.584 Kunden betreut. Zum 31.12.2024 waren 795 Mitarbeiter beschäftigt (durchschnittlich 758) und die Gesellschaft erzielte Umsatzerlöse von rd. EUR 78,9 Mio. bei einem Jahresüberschuss von EUR 6,075 Mio. Die Gesellschaft erbringt zudem medizinisch-therapeutische Betreuung, Fort- und Weiterbildung, schulische Bildung, entwickelt digitale Lernangebote (z. B. E-Campus, Azubi-App) und kooperiert planmäßig mit anderen SRH-Konzernunternehmen.
1. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der beruflichen Bildung der Jugendhilfe, der beruflichen Rehabilitation und medizinischen Versorgung, der beruflichen und gesellschaftlichen Integration, der Fort- und Weiterbildung, der anwendungsbezogenen Forschung und Lehre, der Betreuung von behinderten und nicht behinderten Menschen und der Entwicklung und Beratung in Rehabilitation, Medizin und Sozialwissenschaften sowie der schulischen Bildung, Erziehung und Gesundheit. Darüberhinaus wird der Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch den Betrieb von Einrichtungen zur beruflichen Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung und durch Unterstützung dieser Personen. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3. Arzneimittelversorgungen inkl. Supportleistungen 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5. Betriebsführungsdienstleistungen 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7. Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14. Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der SRH Bildung GmbH
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sascha Lohwaßer | Geschäftsführer(in) | Heidelberg |
| Stefan Medinger | Geschäftsführer(in) | Heidelberg |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 80.323.405 € | 6.081.580 € | 60.601.222 € | — |
| 2023 | 74.230.878 € | 6.310.416 € | 61.239.422 € | — |
| 2022 | 71.016.224 € | 4.847.948 € | 59.384.233 € | — |
| 2021 | 66.387.618 € | 5.074.974 € | 52.221.039 € | — |
| 2020 | 60.399.101 € | 2.924.801 € | 51.425.610 € | — |
| 2019 | 58.649.082 € | 3.432.020 € | 47.487.585 € | — |
| 2018 | 55.968.736 € | 5.079.888 € | 48.138.460 € | — |
| 2017 | 53.505.583 € | 5.362.644 € | 51.622.292 € | — |
| 2016 | 49.248.137 € | 5.318.778 € | 44.625.997 € | — |
| 2015 | 44.872.567 € | 4.191.706 € | 44.764.519 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 44.374.627 € | 82.6% |
| Materialaufwand | 6.791.048 € | 12.6% |
| Abschreibungen | 2.305.076 € | 4.3% |
| Zinsen u. ä. | 265.976 € | 0.5% |
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