Die SRH Kurpfalzkrankenhaus Heidelberg GmbH mit Sitz in Heidelberg ist ein Fachkrankenhaus für Neurologie und Innere Medizin (Schwerpunkt Kardiologie) und betreibt zudem eine Dialyseabteilung. Im Krankenhausplan Baden‑Württemberg ist das Haus seit dem 1. Juli 2014 mit 94 Planbetten verankert und es ist akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg. Die Gesellschaft erbringt ambulante und stationäre Krankenversorgung, medizinische Rehabilitation, Pflege sowie Forschung, Lehre und Beratung und erzielte im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 28.735. Zum 31.12.2024 waren 280 Mitarbeiter:innen beschäftigt; die Gesellschaft ist Teil des SRH‑Konzerns und erhielt im Berichtsjahr eine Einzahlung der SRH Gesundheit GmbH in Höhe von TEUR 1.000 in die Kapitalrücklage.
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits- Bildung und Sozialwesens. insbesondere der Prävention, der ambulanten und stationären Krankenversorgung, der medizinischen Rehabilitation und Pflege sowie der Forschung, und der Entwicklung und Beratung im Rahmen des Krankenhauses. Darüber hinaus wird der Zweck der Gesellschaft durch die Erbringung von Bildungsdienstsleistungen verwirklicht, insbesondere die Fort-, Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal. Darüber hinaus wird der Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch die medizinische Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen. Das planmäßige Zusammenwirken i. S. v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3. Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5. Betriebsführungsdienstleistungen 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7. Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12. Personalstellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14. Ausleihen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stefanie Höger | Geschäftsführer(in) | Heidelberg |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 17.796.513 € | -1.012.477 € | 17.045.433 € | — |
| 2023 | 19.013.577 € | 881.438 € | 17.328.308 € | — |
| 2022 | 15.176.862 € | -1.567.197 € | 19.513.806 € | — |
| 2021 | 16.670.482 € | 241.626 € | 19.378.463 € | — |
| 2020 | 15.458.900 € | 333.578 € | 18.737.994 € | — |
| 2019 | 14.477.121 € | -1.277.305 € | 10.092.737 € | — |
| 2018 | 14.637.910 € | 232.340 € | 10.847.571 € | — |
| 2017 | 13.941.123 € | 291.104 € | 11.182.364 € | — |
| 2016 | 21.892.621 € | -248.458 € | 11.922.556 € | — |
| 2015 | 23.009.655 € | 30.262 € | 11.138.118 € | — |
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Klinikum Chemnitz gemeinnützige GmbH
Chemnitz · Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Herstellungskosten | 62.911 € | 100.0% |
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