Die Errichtung und der Betrieb von einer oder mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen in Karlsruhe und andernorts. Die Kinderbetreuungseinrichtungen dienen ausschließlich und unmittelbar dem Gemeinwohl im Sinne der Abgabenordnung. Die Kinderbetreuungseinrichtungen dienen der Bildung und Erziehung von Kindern. Sie sollen einer möglichst großen Anzahl von Eltern die Möglichkeit einer ganztätigen Betreuung bieten, um einen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf zu leisten.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
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| Peer Giemsch | Geschäftsführer(in) | Alter 51 | Karlsruhe |
| Name | Aktualisiert am | |
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Chronologischer Abdruck (CD) |