Gegenstand der Genossenschaft ist die Durchführung wohnungswirtschaftlicher und ergänzender Geschäfte sowie der Betrieb einer Spareinrichtung, insbesondere kann sie a) Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen, b) alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, c) Spareinlagen annehmen und Schuldverschreibungen ausgeben. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Die Spareinrichtung (Einlagengeschäft) darf ausschließlich mit Mitgliedern und deren Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabeordnung betrieben werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Martin Burneleit | Vorstand | Weinheim |
| Wulf Maesch | Vorstand | Mannheim |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 10.07.2008 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand der Genossenschaft ist die Durchführung wohnungswirtschaftlicher und ergänzender Geschäfte sowie der Betrieb einer Spareinrichtung, insbesondere kann sie a) Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen, b) alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, c) Spareinlagen annehmen und Schuldverschreibungen ausgeben. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Die Spareinrichtung (Einlagengeschäft) darf ausschließlich mit Mitgliedern und deren Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabeordnung betrieben werden. |
| 10.07.2008 | Satzung geändert | Satzung |
| 21.12.2005 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung wohnungswirtschaftlicher und ergänzender Geschäfte sowie der Betrieb einer Spareinrichtung, insbesondere a) die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen, b) die Bereitstellung von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, von Läden und Räumen für Gewerbebetriebe, von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen, c) die Annahme von Spareinlagen und die Ausgabe von Schuldverschreibungen, d) sonstige Geschäfte, die dem Genossenschaftszweck dienen. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Die Spareinrichtung (Einlagengeschäft) darf ausschließlich mit Mitgliedern und deren Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung betrieben werden. |
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