Die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH ist seit dem 1.1.1994 die Zentrale Stelle für Sonderabfälle des Landes Rheinland-Pfalz und koordiniert und kontrolliert Abfallströme im Auftrag der Landesregierung, einschließlich der Kontrolle grenzüberschreitender Verbringungen nach europa- und bundesrechtlichen Vorgaben. Zu ihren hoheitlichen Aufgaben gehören die Überwachung gefährlicher Abfälle und von Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP), die Durchführung des Begleitscheinverfahrens sowie die Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler. Die Gesellschaft betreibt keine eigenen Entsorgungsanlagen, sondern weist anfallende Sonderabfälle privaten Entsorgungsunternehmen zu und arbeitet in Kooperation mit der Entsorgungswirtschaft; sie erhebt dafür Gebühren und Auslagen und ist nach dem Kostendeckungsprinzip finanziert. Die SAM unterhält ein zertifiziertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015), das im Januar/Februar 2024 rezertifiziert wurde.
1.Die zentrale Koordination und Kontrolle von Abfallströmen in Rheinland-Pfalz im Auftrag der Landesregierung und die sich daraus ergebenden Aufgaben, insbesondere die Kontrolle grenzüberschreitender Abfallverbringungen gemäß europa- und bundesrechtlicher Vorgaben, die Überwachung von gefährlichen Abfällen und von Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen im Rahmen der bundesrechtlichen Nachweis- und Registerführung, der Vollzug der bundesrechtlichen Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie weitere Aufgaben nach Maßgabe des Landesrechts, insbesondere die Beratung der Abfallerzeuger und -besitzer über Sonderabfallvermeidungs- und -verwertungsstrategien. 2. Die Aufgaben werden in Kooperation mit der Entsorgungswirtschaft wahrgenommen, um deren Sachkunde, Initiative, Interessen, technischen und betrieblichen Kenntnisse und Mittel sinnvoll zum Nutzen der Abfallwirtschaft im Land Rheinland-Pfalz einzusetzen. Dabei trägt die Einbeziehung von privaten Entsorgungsunternehmen der Konzeption des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die private Entsorgungsverantwortung zu stärken, Rechnung. Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 51a GmbH-Gesetz unterliegen den Beschränkungen des § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz. Unbeschadet dessen stellt die Gesellschaft sicher, dass dem zur Ausübung der Fachaufsicht zuständigen Ministerium alle Auskünfte gegeben und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die für eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit des der Fachaufsicht unterliegenden Handelns der Gesellschaft erforderlich sind. 3. Die Gesellschaft wird in erster Linie durch Gebühreneinnahmen finanziert. Sie sollen gemäß dem Kostendeckungsprinzip zu einem vollständigen Kostenausgleich führen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Olaf Kropp | Geschäftsführer(in) | Nauheim |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 3.454.841 € | 286.389 € | 872.498 € | — |
| 2023 | 2.971.405 € | -225.055 € | 586.608 € | — |
| 2022 | 2.926.488 € | 9.695 € | 785.758 € | — |
| 2021 | -3.024.723 € | 46.879 € | 1.716.800 € | — |
| 2020 | 2.636.957 € | -293.750 € | 4.661.824 € | — |
| 2019 | 2.814.594 € | -60.534 € | 5.079.564 € | — |
| 2018 | 2.864.966 € | -5.450 € | 5.272.043 € | — |
| 2017 | 2.836.443 € | -74.467 € | 5.371.183 € | — |
| 2016 | 3.070.981 € | 125.638 € | 5.562.012 € | — |
| 2015 | 2.964.166 € | 46.446 € | 5.533.633 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 2.637.491 € | 99.0% |
| Abschreibungen | 27.787 € | 1.0% |
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