Die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verkehrsgebiet der Landkreise Mainz-Bingen und Bad Kreuznach sowie der Stadt Bad Kreuznach, der damit einhergehenden Leistungen für die Aufgabenträger als zuständige Behörden im Sinne des Personenbeförderungsrechts und von sonstigen Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Geschäftszweck fördern, soweit dabei gleichzeitig der sich aus § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) für die Landkreise in Verbindung mit § 57 Landkreisordnung Rheinland-Pfalz (LKO) ergebenden Notwendigkeit der konkreten Beschränkung des Unternehmensgegenstandes auf einen öffentlichen Zweck entsprochen wird. Sie kann sich hierbei insbesondere anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben, pachten oder verpachten sowie Unternehmensverträge schließen.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
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| Uwe Hiltmann | Geschäftsführer(in) | Alter 49 | Mainz |
| Name | Aktualisiert am | |
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