Die Berufsfoerderungswerk Mainz gemeinnuetzige GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und verfolgt insbesondere die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Umschulung, Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung im Bereich der Physikalischen Therapie; mindestens die Hälfte der Umschulungs- und Ausbildungsplätze ist Blinden und Sehbehinderten vorbehalten. Das Haus spezialisiert sich auf inklusive Erstausbildung und berufliche Rehabilitation blinder, sehbehinderter und hörgeschädigter Menschen sowie auf Gesundheitsfachberufe; zum 31.12.2024 befanden sich 160 Teilnehmer im Haus, davon 105 in der Physiotherapie, 35 in der Ausbildung zum Masseur/med. Bademeister und 11 in der Podologie. Im Geschäftsjahr 2024 sanken die Umsatzerlöse von T€ 5.600 auf T€ 5.139 und der Jahresüberschuss betrug T€ 187; die Bilanzsumme lag bei T€ 15.466 und das Eigenkapital bei T€ 15.048 mit einer Eigenkapitalquote von 97,3 %. Zusätzlich betreibt das BFW physiotherapeutische und podologische Praxen sowie Fortbildungsangebote; die Erlöse aus Fortbildungen stiegen auf T€ 476, während die Erlöse aus Internatsunterbringung auf T€ 847 zurückgingen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Umschulung, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung aller Berufe auf dem Gebiet der Physikalischen Therapie sowie der entsprechenden Anwendungen. Mindestens die Hälfte der Umschulungs- und Ausbildungsplätze soll Blinden und Sehbehinderten vorbehalten sein. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Hans Oster | Geschäftsführer(in) | Bonn |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.11.2014 | Firmennamensänderung | Berufsförderungswerk Mainz gemeinnützige GmbH |
| 06.11.2014 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 10.02.2011 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Umschulung, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung aller Berufe auf dem Gebiet der Physikalischen Therapie sowie der entsprechenden Anwendungen. Mindestens die Hälfte der Umschulungs- und Ausbildungsplätze soll Blinden und Sehbehinderten vorbehalten sein. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 17.11.2005 | Stammkapital festgesetzt | — | 31.800 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 5.172.752 € | 188.302 € | 15.466.411 € | — |
| 2023 | 5.725.906 € | 644.162 € | 15.270.518 € | — |
| 2022 | 5.454 € | -256.394 € | 14.733.984 € | — |
| 2021 | 5.190.177 € | -239.363 € | 14.996.061 € | — |
| 2020 | 4.755.287 € | -160.430 € | 15.247.832 € | — |
| 2019 | 5.445.900 € | 508.978 € | 15.257.776 € | — |
| 2018 | 5.821.445 € | 730.643 € | 14.951.632 € | — |
| 2017 | 5.743.980 € | 760.179 € | 14.061.919 € | — |
| 2016 | 5.318.609 € | 488.049 € | 13.200.866 € | — |
| 2015 | 4.926.574 € | 96.951 € | 13.999.339 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 3.020.956 € | 78.8% |
| Materialaufwand | 454.459 € | 11.9% |
| Abschreibungen | 359.096 € | 9.4% |
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