Die Heinrich Honrath Kraftfahrzeuge GmbH ist Vertragshändler für die Marken Opel, Hyundai und Fiat mit Sitz in Bingen am Rhein und einer Zweigniederlassung in Bad Kreuznach. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör sowie der Betrieb einer Reparaturwerkstatt; im Bestand befinden sich Vorführ- und Mietwagen. Im Geschäftsjahr 2018 betrug die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten 106; in der Zweigniederlassung Bad Kreuznach waren durchschnittlich 20 Mitarbeiter beschäftigt. Das Unternehmen hat nach mehreren Verlustjahren ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 und einen dreijährigen Sanierungsplan erstellt und im Geschäftsjahr 2018 mit der Umsetzung begonnen; die Geschäftsführung wurde im 2. Halbjahr ausgewechselt und der Jahresfehlbetrag belief sich auf 447.845,85 EUR.
Handel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör aller Art sowie der Betrieb einer Reparaturwerkstatt für Kraftfahrzeuge und die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mainz, HRB 21263 (Stand 21. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sven Groetzner | Geschäftsführer(in) | Limburgerhof |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mainz, HRB 21263 (Stand 21. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | Rohergebnis7,4 Mio. €2 | -447.846 € | 12.409.475 € | — |
| 2017 | Rohergebnis6,5 Mio. €2 | -816.864 € | 12.009.027 € | — |
| 2016 | Rohergebnis6,9 Mio. €2 | -53.156 € | 11.452.288 € | — |
| 2015 | Rohergebnis6,6 Mio. €2 | -609.223 € | 11.350.420 € | — |
| 2014 | Rohergebnis6,9 Mio. €2 | -551.844 € | 10.131.835 € | — |
| 2013 | Rohergebnis6,9 Mio. €2 | -620.007 € | 10.139.870 € | — |
| 2012 | Rohergebnis6,6 Mio. €2 | -945.647 € | 10.811.119 € | — |
| 2011 | Rohergebnis7,3 Mio. €2 | -613.439 € | 11.632.749 € | — |
| 2010 | Rohergebnis6,6 Mio. €2 | -586.672 € | 9.225.489 € | — |
| 2009 | Rohergebnis7,4 Mio. €2 | 489.962 € | 9.006.602 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Mainz, HRB 21263 (Stand 21. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 4.776.631 € | 79.8% |
| Abschreibungen | 1.076.943 € | 18.0% |
| Zinsen u. ä. | 130.156 € | 2.2% |
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Quelle: Unternehmensregister