Die Lebenshilfe Celle gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Celle (HRB 100343) und fördert vorrangig die Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie Jugend- und Altenhilfe durch stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen. Zu den konkreten Angeboten zählen Frühförderung, Kindergärten, Schulen, Tagesbildungsstätten, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie Wohn- und Altenheime, die gesetzlich auf Basis des SGB IX, SGB XII und SGB VIII erbracht werden. Die Gesellschaft betreibt rund 19 Standorte (ohne ABW und HFF) und betreut nach eigenen Angaben circa 1.200 Kinder, Jugendliche und erwachsene Leistungsnehmende; die Celler Werkstätten sind der größte Bereich mit 6.343 abgerechneten Betreuungsmonaten im Jahr 2024. Zudem ist die Lebenshilfe Celle Mehrheits- bzw. Alleingesellschafterin an mehreren Beteiligungen, darunter die 100%-Tochter Hotelbetriebsgesellschaft Celle gGmbH, die ein Stadthotel, ein Landhotel und ein Café betreibt.
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Jugend- und Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste, die einer wirksamen Teilhabe von benachteiligten und hilfsbedürftigen Menschen dienen. Dies steht im Vordergrund, um den individuellen Bedürfnissen und Wahlmöglichkeiten unter Anerkennung der Gedanken von Integration und Inklusion Rechnung zu tragen. Zu den genannten Einrichtungen und Diensten zählen u.a. stationäre, teilstationäre oder ambulante Förder- oder Betriebseinrichtungen, Wohn- und Altenheime, Frühförderungseinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Tagesbildungsstätten und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). 4. Zur Zweckverwirklichung gehört auch die Beschaffung und zur Verfügungstellung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung und andere hilfsbedürftige Personen im Sinne von § 53 AO, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum haben. 5. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Mittelbeschaffung erfolgt insbesondere für den Verein Lebenhilfe Celle e.V. und die ihm angeschlossenen weiteren steuerbegünstigten Körperschaften. Auch darf die Gesellschaft einen Teil ihrer Mittel gemäß § 58 Nr. 2 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften weiterleiten.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Nico Lauerwald | Geschäftsführer(in) | Burgwedel |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.06.2019 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 14.03.2017 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Jugend- und Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste, die einer wirksamen Teilhabe von benachteiligten und hilfsbedürftigen Menschen dienen. Dies steht im Vordergrund, um den individuellen Bedürfnissen und Wahlmöglichkeiten unter Anerkennung der Gedanken von Integration und Inklusion Rechnung zu tragen. Zu den genannten Einrichtungen und Diensten zählen u.a. stationäre, teilstationäre oder ambulante Förder- oder Betriebseinrichtungen, Wohn- und Altenheime, Frühförderungseinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Tagesbildungsstätten und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). 4. Zur Zweckverwirklichung gehört auch die Beschaffung und zur Verfügungstellung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung und andere hilfsbedürftige Personen im Sinne von § 53 AO, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum haben. 5. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Mittelbeschaffung erfolgt insbesondere für den Verein Lebenhilfe Celle e.V. und die ihm angeschlossenen weiteren steuerbegünstigten Körperschaften. Auch darf die Gesellschaft einen Teil ihrer Mittel gemäß § 58 Nr. 2 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften weiterleiten. |
| 14.03.2017 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 26.10.2005 | Stammkapital festgesetzt | — | 150.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 34.010.644 € | 487.957 € | 37.972.350 € | — |
| 2023 | 31.727.811 € | -236.121 € | 37.698.501 € | — |
| 2022 | 30.362.699 € | -904.045 € | 38.119.251 € | — |
| 2021 | 30.544.452 € | 400.976 € | 38.347.718 € | — |
| 2020 | 29.455.617 € | 706.308 € | 37.261.681 € | — |
| 2019 | 28.821.025 € | 927.766 € | 37.139.041 € | — |
| 2018 | 27.099.577 € | 582.162 € | 37.737.911 € | — |
| 2017 | 25.824.765 € | 1.326.197 € | 37.717.890 € | — |
| 2016 | 24.499.668 € | 1.044.957 € | 36.405.801 € | — |
| 2015 | 23.876.849 € | 1.180.528 € | 35.227.178 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 26.007.298 € | 94.5% |
| Materialaufwand | 414.509 € | 1.5% |
| Abschreibungen | 1.091.034 € | 4.0% |
| Zinsen u. ä. | 9.097 € | 0.0% |
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