1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" des §§ 51 ff. AO. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Pflege und Eingliederung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft einen anerkannten Pflegedienst und einen ambulanten Betreuungsdienst gründet und betreibt. In der Zielsetzung besteht Übereinstimmung mit der Präambel der Satzung des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.V. 4. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere dadurch verwirklicht, daß die Gesellschaft a) einen Pflegedienst in das Wohnprojekt Wilde Rosen in Gut Wulsdorf Ahrensburg integriert. b) eine Einrichtung zur Betreuung von geistig, körperlich oder seelisch behinderten Menschen schafft und unterhält, c) die für diese Aufgabe durch den Robben e.V. erstellten und angemieteten Liegenschaften und Ländereien unter Beachtung der Gesichtspunkte des Natur- und Landschaftsschutzes pflegt. d) Träger einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen wird. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 6. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellchafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eigezahlten Kapitalanteile oder den gemeinen Wert der geleisteten Sacheinlagen zurück. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Gesellschaft kann ihre Mittel - soweit sie der Gesellschaft nicht zweckgebunden zur Verfolgung eigener Zwecke gewährt wurden - teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). 9. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der Sacheinlagen übersteigt, an die Robben e.V. in Hamburg, der es unmittelbar oder ausschließlich für wohlfahrtspflegerische mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Anke Brammen | Geschäftsführer(in) | Trittau |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 25.11.2022 | Sitzverlegung | Ahrensburg |
| 25.11.2022 | Änderung der Geschäftsanschrift | Bornkampsweg 36, 22926 Ahrensburg |
| 25.11.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.