der An- und Verkauf von Grundstücken, die wirtschaftliche Vorbereitung und / oder Durchführung von Bauvorhaben, die Erschließung von Grundstücken und das Baureifmachen von Grundstücken mit Ausnahme solcher Geschäfte, zu deren Durchführung eine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Hinnerk Haltermann | Geschäftsführer(in) | Fehmarn |
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