(1) Die Tätigkeit als Verwalter gemäß Wohnungseigentumsgesetz, die Durchführung von sonstigen Immobilienverwaltungen und alle dazu notwendigen Dienstleistungen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. (3) Erlaubnispflichtige Geschäfte wie Makler- oder Bankgeschäfte werden nicht ausgeübt.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Peter Seide | Geschäftsführer(in) | Timmendorfer Strand |
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