Die Überlassung als Verleiher und Arbeitgeber gewerbsmäßiger Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an Dritte zur Arbeitsleistung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Im übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Roland Brohm | Geschäftsführer(in) | Schriesheim |
| Thomas Rehder | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
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