Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung im IT-Bereich, Erstellung von Konzepten, Beratung und Betreuung von Netzwerken und Erstellung von Gutachten im edv-Bereich. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes notwendig oder nüztlich erscheinen und die den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen und die Geschäftsführung darin zu übernehmen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Björn Meyer | Geschäftsführer(in) | Lübeck |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 21.10.2025 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung im IT-Bereich, Erstellung von Konzepten, Beratung und Betreuung von Netzwerken und Erstellung von Gutachten im edv-Bereich. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes notwendig oder nüztlich erscheinen und die den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen und die Geschäftsführung darin zu übernehmen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |
| 25.09.2025 | Firmennamensänderung | tenzing IT Solutions GmbH |
| 25.09.2025 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung im IT-Bereich, Erstellung von Konzepten, Beratung und Betreuung von Netzwerken und Erstellung von Gutachten im edv-Bereich, der Vertrieb, die Lieferung und Installation von Komponenten der IT-Infrastruktur sowie die Fehlersuche und Entstörung von komplexen IT-Infrastrukturen. Die Gesellschaft ist darüberhinaus berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen an anderen Orten neu zu errichten oder zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen, Geschäftsverbindungen zu errichten und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft geschäftlich zu fördern. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschlließen. |
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