Die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Einleitung von bargeldlosem Zahlungsverkehr sowie die Bereitstellung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Infrastruktur, Vertrieb und Service von Endgeräten, deren Vermietung und Finanzierung. Die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und die Durchführung von Girogeschäften sind nicht Gegenstand des Unternehmens, ebensowenig alle sonstigen Dienstleistungen, für die eine Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen oder eine Erlaubnis nach § 1 RBerG erforderlich ist.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Bruno Kerkmann | Geschäftsführer(in) | Siegburg |
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