Gegenstand des Unternehmens ist die vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe sowie Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial- und Gesundheitshilfe, insbesondere durch a Förderung der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 52 AO b Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege § 52 AO c Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 AO d Förderung der Bildung und Erziehung im Sinne des § 52 AO e Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge sowie Hilfe für Opfer von Straftaten und Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden ; f Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; g Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke im Sinne des § 52 AO h Förderung der Hilfe für Behinderte § 52 AO i Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind, im Sinne des § 53 AO Bei der Umsetzung des Zweckes orientiert sich die Gesellschaft an den Grundwerten des Verbandsstatuts der Arbeiterwohlfahrt. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Betriebe oder Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen und sich an solchen zu beteiligen, wenn es dem Unternehmen dient und alle Geschäfte oder Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Tätigkeiten - Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial- und Gesundheitshilfe, - personenzentrierte Leistungen, wie psychosoziale Beratung, Betreuung und Therapie, - Gesundheitsvor- und -nachsorge insbesondere für Menschen mit Behinderung und seelischer Erkrankung - Schaffung und Unterhaltung bzw. Anregung von Einrichtungen, wie Beratungsstellen, Heimen und weiteren Maßnahmen - Schaffung und Unterhaltung bedarfsgerechter und zielgruppenspezifischer Wohnangebote für Menschen mit Behinderung und seelischer Erkrankung, - ambulante und teilstationäre sozialpsychiatrische Beratungs-, Assistenz- und Begegnungsleistungen sowie niedrigschwellige sozialraumorientierte psychosoziale Angebote, - Einrichtungen und Leistungen zur Förderung gesellschaftlichen Teilhabe, - Maßnahmen der Beschäftigungsförderung, Arbeitsmarktintegration und Jugendberufshilfe - Entwicktung und Durchführung individueller, passgenauer und flexibler Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - Betrieb eines lntegrationsfachdienstes nach §§ 109 ff SGB lX - Dienste für individuelle arbeitsbegleitender Hilfen, Betreuung, Training und Arbeitstherapie zur lnklusion behinderter Menschen - Modelhafte lnklusionsmaßnahmen und lnklusionsprojekte - Maßnahmen, die die Entwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes befördern - Unterhaltung von Beratungsstellen für Personen in wirtschaftlichen Notlagen - Durchführung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung wirtschaftlicher Notlagen - Maßnahmen zur Anregung und Förderung verschiedener Formen des Engagements für sich selbst (Hilfe zur Selbsthilfe) und für andere (insb. Ehrenamt) - lnformationsangebote zu sozialen Fragen und über Unterstützungsmöglichkeiten sowie Durchführung präventiv wirkende Maßnahmen - Werbung und Schulung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen - die Durchführung von Fortbildungen sowohl für die Allgemeinheit als auch speziell für ehrenamtliche und hauptberufliche Fachpersonen - weitere Maßnahmen, lnitiativen und Aktionen (z.B.. Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen) - Zusammenarbeit mit anderen sozialen lnstitutionen und Organisationen der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie Fachverbänden und Selbsthilfeorganisationen sowie Koordination regionaler Zusammenarbeit - Stellungnahmen und Empfehlungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen, die soziale Fragestellungen betreffen, insbesondere auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltungskörperschaft und der Kommunalverwaltung des Kreises sowie Mitarbeit in Ausschüssen der öffentlichen Hand - Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet übernehmen, soweit weder die Erfüllung der Aufgaben nach § 2 noch Belange der Gesellschaft beeinträchtigt werden. 3. Die Gesellschaft ermöglicht die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb im Rahmen der Erfüllung der ideellen Satzungszwecke.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Tino Heidtmann | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
| Anette Schmitt | Geschäftsführer(in) | Großhansdorf |
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