Die Aufnahme und das Eingehen von Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmungen jeder Art im In- und Ausland sowie die Übernahme von Managementtätigkeiten für fremde Unternehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie kann auch Komplementärin einer Kommanditgesellschaft werden. Die Gesellschaft ist ferner dazu berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Mark Ehrich | Liquidator(in) | Timmendorfer Strand |
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