1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und umittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgbenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft kann Tochterunternehmen gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen sowie die Geschäfte führen, sofern diese dem Grundzweck gem. dem vorstehenden Absatz dienen und eine Gefährdung der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen ist. 3. Der Gesellschaftszweck wird auch verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit der GVS GmbH, der KGS GmbH und der Pneumologisches MVZ besseratmen in Hamburg gGmbH, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere durch Nutzungsüberlassungen von Grundstücken, Grundstücksteilen oder Gebäuden, durch Geschäftsführungs-, Management- und Verwaltungs-dienstleistungen oder durch die Überalssung von Personal. Die Gesellschaft nimmt im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens von der KGS GmbH Reinigungsleistungen und infrastrukturelle sowie technische Beratungs- und Serviceleistungen und Gesundheitsdienstleistungen einschließlich sämtlicher Nebenleistungen und von der GVS GmbH Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Speisen und Getränken aller Art sowie dem Vertrieb aller mit der Speisenversorgung zusammenhängenden Produkte stehen, in Anspruch. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperation im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Funktions- und Dienstleistungen als die vorgenannten erbringen oder empfangen. 4. Zur Erfüllung des Zwecks betreibt die Gesellschaft ein Krankenhaus, betreibt Ausbildung in Gesundheitsberufen und führt wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben durch. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ein Gewinn wird nicht bezweckt. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 6. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Carolin Schaller | Geschäftsführer(in) | Lübeck |
| Benjamin Waschki | Geschäftsführer(in) | Bad Segeberg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 03.01.2022 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und umittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgbenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Volksund Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft kann Tochterunternehmen gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen sowie die Geschäfte führen, sofern diese dem Grundzweck gem. dem vorstehenden Absatz dienen und eine Gefährdung der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen ist. 3. Der Gesellschaftszweck wird auch verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit der GVS GmbH, der KGS GmbH und der Pneumologisches MVZ besseratmen in Hamburg gGmbH, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere durch Nutzungsüberlassungen von Grundstücken, Grundstücksteilen oder Gebäuden, durch Geschäftsführungs-, Management- und Verwaltungs-dienstleistungen oder durch die Überalssung von Personal. Die Gesellschaft nimmt im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens von der KGS GmbH Reinigungsleistungen und infrastrukturelle sowie technische Beratungs- und Serviceleistungen und Gesundheitsdienstleistungen einschließlich sämtlicher Nebenleistungen und von der GVS GmbH Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Speisen und Getränken aller Art sowie dem Vertrieb aller mit der Speisenversorgung zusammenhängenden Produkte stehen, in Anspruch. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperation im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Funktions- und Dienstleistungen als die vorgenannten erbringen oder empfangen. 4. Zur Erfüllung des Zwecks betreibt die Gesellschaft ein Krankenhaus, betreibt Ausbildung in Gesundheitsberufen und führt wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben durch. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ein Gewinn wird nicht bezweckt. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 6. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
| 30.07.2018 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und umittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgbenordnung auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Jugendhilfe. Die Gesellschaft kann Tochterunternehmen gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen sowie die Geschäfte führen, sofern diese dem Grundzweck gem. dem vorstehenden absatz des § 2 Abs. 2 dienen und eine Gefährdung der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen ist. 3. Zur Erfüllung des Zwecks betreibt die Gesellschaft ein Krankenhaus, betreibt Ausbildung in Gesundheitsberufen, unterhält einen Kindergarten und führt wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben durch. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ein Gewinn wird nicht bezweckt. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 5. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
| 24.07.2012 | Firmennamensänderung | LungenClinic Grosshansdorf GmbH |
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