TT-Line Verwaltungsgesellschaft m.b.H. ist ein Unternehmen mit Sitz in Lübeck. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 3749 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1960. TT-Line Verwaltungsgesellschaft m.b.H. ist ein Familienunternehmen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Reederei-, Schiffahrts- und Touristik-Geschäfte aller Art, einschließlich der Übernahme von Makler- und Agenturgeschäften. Die Gesellschaft kann Handelsgeschäfte jeder Art abschließen, welche der Erreichung dieses Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen oder erwerben, sich an solchen Unternehmen in beliebiger Form beteiligen oder deren Vertretung übernehmen, insbesondere persönlich haftende Gesellschafterin der TT-Line G.m.b.H. & Co. sein. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und Unternehmensverträge abzuschließen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Hanns Conzen | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
| Torben Nikolay | Geschäftsführer(in) | Großhansdorf |
| Andreas Schärli | Geschäftsführer(in) | Lübeck |
| Bernhard Termühlen | Geschäftsführer(in) | Fleckeby |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 15.10.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Zum Hafenplatz 1, 23570 Lübeck-Travemünde |
| 25.10.2005 | Firmenname eingetragen | TT-Line Verwaltungsgesellschaft m.b.H. |
| 25.10.2005 | Sitz eingetragen | Lübeck |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 25.10.2005 | Stammkapital festgesetzt | — | 120.000 DM |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | kleine KapG1 | — | 160.751 € | — |
| 2020 | 0 € | 9.380 € | 145.521 € | — |
| 2019 | 0 € | 11.763 € | 136.141 € | — |
| 2018 | 0 € | 30.418 € | 124.379 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.