Der Betrieb eines Bauunternehmens einschließlich des Handels mit Baumaterialien sowie Waren aller Art einschließlich deren Be- und Verarbeitung. Ausgenommen sind solche Produkte, zu deren Handel es einer besonderen Erlaubnis bedarf. Die Gesellschaft ist zur Durchführung aller Nebengeschäfte berechtigt, die zur Verfolgung des Geschäftszweckes notwendig und nützlich sein können. Die Gesellschaft ist berechtigt, alles zu tun, was der Erreichung des Hauptzweckes dient. Sie kann auch gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ulrich Reinsberg | Liquidator(in) | Hamburg |
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