Die Überwachung von geschäftlich oder privat genutzten Grundstücken, der darauf befindlichen Gebäude und des Zubehörs unter Einsatz von technischen Überwachungseinrichtungen und Überwachungspersonal. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, sich an bestehenden derartigen Unternehmen zu beteiligen oder diese zu erwerben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Uwe Finnern | Geschäftsführer(in) | Bargteheide |
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