Die Beteiligung an anderen Unternehmen auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung. Hierzu kann das Unternehmen Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtig, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christopher Kramer | Geschäftsführer(in) | Großhansdorf |
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