Der Betrieb einer Holzhandlung. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Detlef Gaycken | Geschäftsführer(in) | Bargteheide |
| Henning Gaycken | Geschäftsführer(in) | Bargteheide |
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