Die Ausrichtung von Parties und Veranstaltungen aller Art sowie die Ausstattung von Feierlichkeiten und Verleih von Veranstaltungszubehör. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marco Wucherpfennig | Geschäftsführer(in) | Bargfeld-Stegen |
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