Der Betrieb eines Beerdigungsinstituts. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Rechtshandlungen berechtigt, die zur Erreichung dieses Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Olaf Falke | Geschäftsführer(in) | Ahrensburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 20.04.2018 | Geschäftsanschrift eingetragen | Manhagener Allee 16, 22926 Ahrensburg |
| 14.12.2005 | Firmenname eingetragen | E. Falke Beerdigungsinstitut GmbH |
| 14.12.2005 | Sitz eingetragen | Ahrensburg |
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