Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Immobilien sowie Handelsgeschäfte mit Wertpapieren und Derivaten im Eigenhandel und auch Handelsgeschäfte mit Rohstoffen, Devisen und Edelmetallen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind, sofern die Erlaubnis nicht vorliegt ausgeschlossen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Petra Sedlák | Geschäftsführer(in) | Ahrensburg |
| Robert Sedlák | Geschäftsführer(in) | Ahrensburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 09.04.2025 | Firmennamensänderung | SEDLÁK HOLDING GMBH |
| 09.04.2025 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Immobilien sowie Handelsgeschäfte mit Wertpapieren und Derivaten im Eigenhandel und auch Handelsgeschäfte mit Rohstoffen, Devisen und Edelmetallen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind, sofern die Erlaubnis nicht vorliegt ausgeschlossen. |
| 15.03.2017 | Änderung des Gegenstands | 1) Gegenstand des Unternehmens ist es, sich an Unternehmen zu beteiligen oder ganz zu erwerben, um diese dann wieder ganz oder teilweise zu veräussern. 2) Erbringung von Beratungsund Dienstleistungen für alle Unternehmensbeteiligungen sowie andere Unternehmen, insbesondere im Bereich der Unternehmensführung, soweit dies nicht erlaubnispflichtig sind. 3) Das Halten und Verwalten von Immobilien. 4) Handelsgeschäfte mit Derivaten im Eigenhandel, insbesondere Wertpapiere (Aktien), finanzielle Kennzeichen (Indizes, z. B. DAX und DOW JONES) oder Handelsgeschäfte mit Rohstoffen, Devisen und Edelmetallen. 5) Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Sie kann sich an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen und/oder die Geschäftsführung und Vertretung in oder für solche Unternehmen auch als persönlich haftende Gesellschafterin übernehmen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |
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