Die Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Pflege von Golfplätzen und des Greenkeeping derselben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sibylle Nissen | Geschäftsführer(in) | Jersbek |
| Tim Nissen | Geschäftsführer(in) | Jersbek |
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