1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Der Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 7 AO), c) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO), d) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene und Kriegsbeschädigte, Zivilbeschädigte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), e) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). 3. der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: a) Organisation und Durchführung von Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche in Kriegs- und Kriesengebieten sowie in strukturschwachen Gebieten in Deutschland und der EU durch mobile Hilfsangebote, insbesondere durch mobile Bildungsangebote (z. B. "HopeBus" mit Unterricht, Hygieneaufklärung, Lernmaterialien, Kinderbetreuung, Spiel- und Sportangeboten); durch Vergabe von Schulpatenschaften, Ausbildungsstipendien, Finanzierung von Schulgebühren, Lernmaterialien, Schulkleidung, Transportkosten; durch Maßnahmen zur Ausbildungsförderung; durch Empowerment-Programme, z. B. durch "Girls Empowerment Circles", Hygiene- und Gesundheitstrainings, Elternwerkstätten und Dorf-Dialoge zur Förderung der Bildungsteilhabe. b) Versorgung von Kindern mit Lebensmitteln, Trinkwasser, Hygieneartikeln und medizinischer Grundversorgung im Rahmen mobiler Einsätze; Errichtung von Infrastruktur zur Gesundheitsvorsorge (z. B. Brunnenbau, sanitärer Anlagenbau); Unterstützung lokaler Gesundheitsinitiativen, insbesondere für Kinder, Waisen und alleinerziehende Mütter. c) Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Resilienz und sozialer Teilhabe durch Freizeit- und Bildungsangebote, z. B. kreative Workshops, Sport, Theater, Musik, Spiel und gemeinschaftsstiftende Aktivitäten in Kooperation mit lokalen Organisationen; durch Schaffung sicherer Räume für Kinder in Krisengebieten, insbesondere für Mädchen; durch Begleitung von Kindern durch geschulte Mitarbeitende sowie durch kindgerechte Programme wie "Kira & Kuno - Your HopeFriends". d) Aufbau von lokalen Strukturen der Selbsthilfe durch die Ausbildung und Schulung von Communit Educators (lokale Multiplikator:innen); Förderung nachhaltiger lokaler Projekte (z. B. Mini-Gemeinschaftsgärten, Ernährungsschulungen, mobile Lernkisten "HopeBox"); Unterstützung weiterer gemeinnütziger Organisationen im In- und Ausland bei der Umsetzung von Bildungs- und Gesundheitsprojekten. e) Aufbau und Förderung eines internationalen Netzwerks aus Fördermitgliedern, Ehrenamtlichen (HopeCrew) und Spender:innen (HopeClub), um die genannten Maßnahmen ideell und finanziell zu unterstützen; Durchführung von Fundraising-Aktionen, Events, Informationsveranstaltungen und öffentlichkeitswirksamer Arbeit. 4. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Mark Suer | Geschäftsführer(in) | Kröppelshagen-Fahrendorf |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 29.12.2025 | Firmenname eingetragen | Hope on the road gGmbH |
| 29.12.2025 | Sitz eingetragen | Kröppelshagen-Fahrendorf |
| 29.12.2025 | Geschäftsanschrift eingetragen | Fuchsweg 5, 21529 Kröppelshagen-Fahrendorf |
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