(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, Unternehmen aller Art zu gründen, zu erwerben oder sich daran zu beteiligen sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - den Aufbau und die Ausstattung von Schulen, Lernzentren, Bibliotheken und Computerlabs in Afrika, - die Förderung des Ausbaus der IT-Infrastruktur in Afrika, insbesondere durch die Bereitstellung von IT-Infrastruktur wie Computern, Laptops und Netzwerktechnik und die Bereitstellung und Anbindung von Internetzugängen über terrestrische Anbieter oder Satellitentechnik wie Starlink, - die Ausstattung von Bildungseinrichtungen mit solarbetriebenen Stromversorgungsanlagen, insbesondere zur Sicherstellung des Betriebs digitaler Bildungsangebote in Regionen ohne stabile Stromversorgung, - die Förderung sowie die Organisation und Durchführung von digitalen Lern- und Bildungsangeboten in Afrika, insbesondere von Unterrichts-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von freiwillig und ehrenamtlich tätigen Personen aus Deutschland und Europa, beispielsweise in den Bereichen Sprache, Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik, Soft Skills, Umwelt und Gesundheitsbildung, - die Förderung und Unterstützung von Bildungspersonal wie Lehrkräfte in Afrika, insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Weiterbildungen und Coachings, - die Förderung wirtschaftlich hilfsbedürftiger afrikanischer Schüler und Studenten durch die Vergabe von Stipendien und Zuschüssen, - die Organisation und Durchführung von Projekten zur internationalen Verständigung und zum Wissensaustausch, insbesondere zwischen afrikanischen und europäischen Ländern, - der Aufbau und Betrieb von Partnerschaften und Plattformen zur Stärkung der Bildungszusammenarbeit. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson iSv. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Tobias Segert | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 10.09.2025 | Firmenname eingetragen | EmpowerED Africa gUG (haftungsbeschränkt) |
| 10.09.2025 | Sitz eingetragen | Lübeck |
| 10.09.2025 | Geschäftsanschrift eingetragen | Moltkeplatz 5, 23566 Lübeck |
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