Der Güternahverkehr. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen jeder Art beteiligen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jürgen Albrecht | Geschäftsführer(in) | Quickborn |
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