Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch Förderung gemeinnütziger Aktivitäten wie der Kinder-, Jugend und Altenhilfe, der Förderung der Erziehung und Bildung, Förderung der Hilfe für Behinderte, der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Förderung von Kunst und Kultur in Verbindung mit Wissenschaft und Forschung. Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe: Im Rahmen unserer Förderziele stellen wir Grund und Boden für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 27 Jahre und Alte zur Verfügung. Zielsetzung hierbei ist die Eröffnung von Möglichkeiten und Chancen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Alte durch Grund und Boden sowie eine allgemeine und spezielle Lebensunterstützung. Dieses Angebot ist für alle Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene geeignet. Kinder, Förderung der Erziehung und Bildung: Die Bereitstellung von Grund und Boden soll insbesondere die Erziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Alten begünstigen indem auf Grund und Boden Bildungsunterstützung ermöglicht wird (Lerndefizite aufarbeiten, Lebensreife erlangen, Schulabschlüsse absolvieren,Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene geeignet. Berufsausbildung schaffen, Berufsfindung ermöglichen etc.) Z. B. auch in Kooperation mit öffentlichen und privaten Schulen und Orten für Alte bundesweit und international. Die Bereitstellung von Grund und Boden soll auch der Förderung des allgemeinen Sozialverhaltens dienen, indem Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Alte regelmäßig in der Landwirtschaft tätig sind, zum Beispiel Blumen säen, Gemüse pflanzen und ernten oder in der Erde graben und die Vielfalt der Tiere erforschen. Hierbei werden die Sinne für die Natur sowie für ein ethisches Miteinander sensibilisiert. Förderung der Hilfe für Behinderte: Die Bereitstellung von Grund und Boden soll insbesondere die Rehabilitation bzw. soziale und berufliche Integration von Menschen mit Assistenzbedarf und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Assistenzbedarf im bestehenden Lebensumfeld auch durch Bereitstellung von Wohnraum, Zusatzförderung, Einzelbetreuung und Hilfestellungen bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben möglich machen. Förderung des Naturschutzes der Landschaftspflege und des Klimas: Grund und Boden soll Pächtern zur Verfügung gestellt werden, die sich verpflichten, nach biologisch-dynamischen Grundsätzen zu wirtschaften. Die Bewirtschaftung von Grund und Boden nach biologisch-dynamischen Grundsätzen gewährleistet im Sinne des Naturschutzes, Klimaschutzes und der Landschaftspflege eine langfristige und nachhaltige Stärkung der Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren. Im biologisch-dynamischen Landbau werden Naturlandschaften gepflegt und erhalten und für Pflanzen und Tieren, auch seltene, in ihrem Bestand Gefährdete, werden Schutzräume geschaffen und erhalten. Damit wird der Artenvielfalt Rechnung getragen. Durch den Verzicht auf chemische Pflanz- und Düngemittel werden die Gewässer geschont. Durch den Einsatz von biologisch-dynamischen Präparaten wird außerdem die Humusbildung gefördert und damit die Bodengesundheit wiederhergestellt und erhalten. Humusaufbau ist Klimaschutz pur. Der biologisch-dynamische Landbau trägt insgesamt dazu bei, dass gestörte ökologische Zusammenhänge wieder ins Gleichgewicht kommen und biologische Prozessabläufe gesunden. Förderung von Kunst und Kultur in Verbindung mit Wissenschaft und Forschung: Planung, Bereitstellung und Betrieb von ortsveränderlichen und/oder festen Orten für spezifisches und transdisziplinäres Experimentieren, Lehren und Lernen, für Kunst, Kultur, Handwerk, Bildung und Forschung, z. B. Selbsthilfe- Reparaturwerkstatt, Lernort, Umsonstladen, Upcycling-Kreativwerkstatt. Kunstorte. Insbesondere auch Durchführung, Erforschung und Förderung von selbstbestimmtem, lebenslangem Lernen und Erschaffen von Kunstwerken im Bereich Musik, Bewegung (Eurythmie), Malerei, Plastik, Architektur und Sozialplastik (J. Beuys). Allgemein: Die Herauslösung von Grund und Boden aus Privateigentum will den kulturhistorischen Impuls aufgreifen, Flächen und Gebäude über Generationen als Allmende für alle Menschen zur Verfügung zu stellen: Grund und Boden sollen langfristig unabhängig von den Wechselfällen des familiären Erbstroms bereit stehen für soziale Projekte von Menschen, denen das Gemeinwohl am Herzen liegt. "Was im Wirtschaftsprozess, im sozialen Organismus überhaupt für den Boden in Betracht kommt, das ist, dass der eine oder andere ein Recht hat, ausschließlich diesen Boden zu benutzen und zu bearbeiten. Dieses Recht auf den Boden ist es, was wirklich eine reale Bedeutung für den sozialen Organismus hat." Rudolf Steiner (GA 189, S. 107) Grund und Boden soll für Menschen Orte der Potentialentfaltung auf der Grundlage der Systemgesetze, der Soziografie und der gewaltfreien Kommunikation dauerhaft ermöglichen, damit das Leben, die Pflege der Natur und Landschaft, der Klimaschutz, das natürliche Bauen, die Kunst, das Arbeiten, das Lernen, die Bildung sowie das soziale Miteinander dauerhaft gelingen. Die Gesellschafter sind sich einig, dass der Verkauf von Grund und Boden sowie Gebäuden im Rahmen der Möglichkeiten ausgeschlossen wird und nur im Rahmen einer Auflösung der Owunjo gUG erfolgen kann.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andrea Buchholz | Geschäftsführer(in) | Lübeck |
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