Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Umfang treuhänderische Aufgaben und dazu als Treuhänder Beteiligungen an Gesellschaften und/oder Unternehmen zu übernehmen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sandra Birlin | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
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