Der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen ergreifen und alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen jeder Art beteiligen und auch Zweigstellen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Margret Lampe | Geschäftsführer(in) | Lübeck |
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