1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. der Jugendhilfe, b. des Sports, c. von Kunst und Kultur 3. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch folgende Maßnahmen: a. Durchführung von kreativen Gemeinschafts- und Selbstentfaltungs-Angeboten in Form von Workshops, Kursen und Veranstaltungen. Dabei stehen der niedrigschwellige Zugang sowie die Beseitigung der finanziellen Einstiegsbarriere zum Skateboard Sport für benachteiligte Kinder und Jugendliche im Vordergrund. Die Herstellung und handwerkliche Verarbeitung von Skateboards wird praktisch begleitet und sorgt für eine Lebenswelt- und Berufsorientierung für die Teilnehmer*innen. Skateboards bauen und fahren ermöglicht den Kindern und Jugendlichen eine verbesserte Körperwahrnehmung sowie eine Förderung der Agilität. Gleichermaßen wird so die Identitätsbildung unterstützt und kann das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein fördern. b. Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen und Wettbewerben im Skateboard Sport für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Gleichermaßen soll nachhaltiges Verständnis für den organisierten Sport in Bezug auf Bildungsziele, Qualifizierung, Integration und gesellschaftliche Bedeutung verbessert und unterstützt werden. c. Durchführung von kreativen und informativen Angeboten in Form von Workshops, Kursen und Veranstaltungen. Skateboarding ist nicht nur Sport, sondern verkörpert Urbane Kultur und formt die Gestaltung und Nutzung von öffentlichen Plätzen. Auf diesem Wege sollen die Vernetzung und die Innovation angetrieben werden. Zudem sollen kreative Kooperationen zwischen der Skateboardszene und freien Künstler:innen, Kulturorganisationen, Vereinen, sozialen Einrichtungen, Off-Spaces, Schulen, Kitas und der freien Wirtschaft entstehen und gefördert werden. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 6. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt ihr Vermögen an Skateboard e.V. eingetragen im Amtsgericht Hamburg, VR 19818, der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstige Zwecke zu verwenden hat.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Rico Roselius | Geschäftsführer(in) | Wahlstedt |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 25.01.2024 | Firmenname eingetragen | Shuff gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) |
| 25.01.2024 | Sitz eingetragen | Lübeck |
| 25.01.2024 | Geschäftsanschrift eingetragen | Schwartauer Landstraße 114-118, 23554 Lübeck |
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